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Ratgeber

Reinigungsfirma beauftragen: 7 Fragen, die Sie vorher stellen sollten

Ob eine Reinigungsfirma zu Ihnen passt, erkennen Sie vor Vertragsschluss an sieben Punkten: Anstellungsverhältnis der Mitarbeiter, Schlüsselregelung, Vertretung bei Ausfall, Qualitätskontrolle, Leistungsverzeichnis, Versicherung und Vertragslaufzeit. Wer auf diese Fragen klare, schriftliche Antworten bekommt, hat später selten Ärger. Dieser Ratgeber erklärt, welche Antworten ein gutes Zeichen sind und welche ein Warnsignal.

Von FatiGlanz Gebäudereinigung · Aktualisiert am 18. August 2026 · 8 Min. Lesezeit

Klemmbrett mit Prüfbogen, Stift und Grundriss auf einem frisch gewischten Empfangstresen

Warum diese sieben Fragen über Ihre Zufriedenheit entscheiden

Die meisten Beschwerden über Reinigungsfirmen drehen sich nicht um den Preis, sondern um Organisation: Niemand weiß, wer den Schlüssel hat, bei Krankheit kommt wochenlang niemand, die Qualität sinkt nach drei Monaten. Genau diese Probleme lassen sich vor der Beauftragung erkennen, wenn Sie im Erstgespräch die richtigen Fragen stellen.

Seriöse Anbieter beantworten alle sieben Fragen ohne Zögern, meist steht die Antwort ohnehin im schriftlichen Angebot. Wer dagegen ausweicht, auf mündliche Zusagen verweist oder auf Nachfragen genervt reagiert, zeigt Ihnen schon vor Vertragsschluss, wie die Zusammenarbeit später laufen wird. Nehmen Sie die Liste einfach mit zur Besichtigung.

Frage 1: Sind die Reinigungskräfte fest angestellt oder Subunternehmer?

Die Frage nach dem Anstellungsverhältnis zeigt Ihnen, wer tatsächlich in Ihren Räumen arbeitet. Festangestellte Kräfte sind eingearbeitet, sozialversichert und bleiben einem Objekt in der Regel länger erhalten. Bei Subunternehmerketten wissen Sie dagegen oft nicht, wer kommt, wer haftet und ob Mindestlohn und Sozialabgaben eingehalten werden.

Ein gutes Zeichen: Der Anbieter nennt die Zahl seiner festangestellten Mitarbeiter, benennt eine feste Objektleitung für Ihr Gebäude und sagt offen, ob und wofür er im Ausnahmefall Nachunternehmer einsetzt, etwa für Spezialarbeiten mit Hubarbeitsbühne.

Ein Warnsignal: ausweichende Antworten, auffallend niedrige Stundensätze, die mit angestelltem Personal kaum darstellbar sind, oder der Hinweis, das werde „alles über Partner“ erledigt. Wer die eigene Personalstruktur nicht erklären kann, wird Ihnen auch bei Problemen niemanden benennen können.

Frage 2: Wie ist die Schlüsselübergabe geregelt?

Ihr Schlüssel öffnet Büro, Praxis oder Wohnhaus, deshalb gehört seine Verwaltung vertraglich geregelt. Fragen Sie konkret: Wer erhält den Schlüssel, wo wird er aufbewahrt, wie ist er gekennzeichnet und was passiert bei Verlust? Ohne klare Regelung tragen Sie im Ernstfall Aufwand und Kosten einer neuen Schließanlage mit.

Ein gutes Zeichen: Die Übergabe wird schriftlich protokolliert und quittiert, Schlüssel werden nummeriert und ohne Adressanhänger verwahrt, und der Anbieter kann belegen, dass Schlüsselverlust über seine Betriebshaftpflicht abgedeckt ist.

Ein Warnsignal: Der Schlüssel wird „einfach dem Team mitgegeben“, es gibt kein Protokoll und keine Aussage dazu, wer im Verlustfall zahlt. Spätestens wenn eine Reinigungskraft wechselt, wissen Sie dann nicht mehr, wie viele Kopien im Umlauf sind.

Frage 3: Was passiert bei Krankheit und Urlaub?

Reinigungskräfte werden krank und haben Urlaub, das ist normal. Entscheidend ist, ob der Anbieter dafür einen Plan hat. Fragen Sie, wer die Vertretung übernimmt, wie sie eingearbeitet wird und ob sie das Leistungsverzeichnis Ihres Objekts kennt. Sonst bleibt die Reinigung genau dann aus, wenn niemand hinschaut.

Ein gutes Zeichen: Es gibt feste Vertretungskräfte, die im Objekt eingearbeitet werden und nach demselben Leistungsverzeichnis arbeiten. Über geplante Wechsel, etwa bei Urlaub, werden Sie vorab informiert, ohne dass Sie nachfragen müssen.

Ein Warnsignal: Formulierungen wie „das regeln wir dann schon“ oder die Erfahrung anderer Kunden, dass Ausfälle erst auffallen, wenn sich jemand über volle Papierkörbe beschwert. Eine Vertretungsregelung, die erst im Krankheitsfall improvisiert wird, ist keine.

Frage 4: Wie wird Qualität kontrolliert und dokumentiert?

Qualität ist bei Reinigungsleistungen kein Zufall, sondern eine Frage der Kontrolle. Anfangs putzen fast alle ordentlich, entscheidend ist, was nach sechs Monaten passiert. Fragen Sie deshalb, wer die Ergebnisse prüft, in welchem Rhythmus, nach welcher Checkliste und wie Sie als Kunde von den Ergebnissen erfahren.

Ein gutes Zeichen: Eine benannte Objektleitung kontrolliert regelmäßig und auch unangekündigt anhand einer Checkliste, die Ergebnisse werden dokumentiert, auf Wunsch mit Fotos. Für Reklamationen gibt es einen festen Ansprechperson und eine zugesagte Reaktionszeit.

Ein Warnsignal: Es gibt niemanden, der das Objekt betreut, Beschwerden laufen über eine allgemeine Hotline und ändern nichts. Wenn der Anbieter Qualitätskontrolle nur mit „unsere Leute arbeiten sauber“ beschreibt, existiert sie in der Praxis meist nicht.

Frage 5: Was genau steht im Leistungsverzeichnis, und was nicht?

Das Leistungsverzeichnis legt fest, was wie oft gereinigt wird: Böden, Sanitär, Teeküche, Papierkörbe, Türklinken, Glasflächen. Ohne dieses Dokument vergleichen Sie Angebote nur über den Preis und streiten später darüber, ob die Fensterbank dazugehört. Fragen Sie deshalb auch ausdrücklich, welche Leistungen nicht enthalten sind.

Ein gutes Zeichen: Das Verzeichnis ist schriftlich, nach Räumen oder Leistungsgruppen gegliedert und nennt zu jeder Position den Turnus. Zusatzleistungen wie Grundreinigung oder Fensterreinigung sind klar als Extra ausgewiesen und separat bepreist.

Ein Warnsignal: Pauschalformulierungen wie „Reinigung nach Bedarf“, ein Angebot, das nur am Telefon existiert, oder ein einzelner Preis ohne jede Beschreibung. Was nicht schriftlich vereinbart ist, wird im Zweifel nicht gemacht, und Sie haben nichts in der Hand.

Frage 6: Wie sind Versicherung und Haftung geregelt?

Wo gearbeitet wird, passieren Missgeschicke: ein umgestoßener Monitor, ein Kratzer im Parkett, ein verlorener Schlüssel. Entscheidend ist, ob der Anbieter eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, welche Schäden sie abdeckt und bis zu welcher Höhe. Lassen Sie sich das vor Vertragsschluss nicht nur mündlich zusichern.

Ein gutes Zeichen: Der Anbieter legt auf Nachfrage eine Versicherungsbestätigung vor, die Deckung schließt Schlüsselverlust und Schäden an bearbeiteten Flächen ein, und es gibt einen klaren Ablauf für die Schadensmeldung.

Ein Warnsignal: Ausweichen bei der Frage nach der Police, Sätze wie „da ist noch nie etwas passiert“ oder das Angebot, einen Schaden lieber bar und ohne Meldung zu regeln. Im Ernstfall bleiben Sie dann auf den Kosten sitzen.

Frage 7: Wie flexibel sind Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen?

Laufzeit und Kündigungsfrist entscheiden darüber, wie schnell Sie reagieren können, wenn die Leistung nachlässt. Fragen Sie nach Mindestlaufzeit, Verlängerungsklauseln und Kündigungsfrist, und zwar bevor über den Preis gesprochen wird. Ein fairer Vertrag bindet Sie über die Leistung, nicht über das Kleingedruckte.

Ein gutes Zeichen: kurze Kündigungsfristen von wenigen Monaten, Einmalleistungen ganz ohne Bindung und die Bereitschaft, nach den ersten Wochen ein Startgespräch zu führen und das Leistungsverzeichnis anzupassen, wenn sich der Bedarf anders zeigt als geplant.

Ein Warnsignal: lange Mindestlaufzeiten mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr, Kündigung nur zu einem einzigen Stichtag oder Preisanpassungsklauseln ohne nachvollziehbare Begründung. Solche Konstruktionen braucht nur, wer Kunden nicht über Leistung halten kann.

Fazit: Die Checkliste für Ihr Erstgespräch

Mit den sieben Fragen prüfen Sie in einem einzigen Gespräch, ob ein Anbieter professionell organisiert ist. Sie brauchen dafür kein Fachwissen, nur die Bereitschaft, auf schriftlichen Antworten zu bestehen. Zum Abschluss die Kurzfassung als Checkliste für die Besichtigung und den Angebotsvergleich.

Checkliste vor der Beauftragung

  • Mitarbeiter fest angestellt? Feste Objektleitung benannt?
  • Schlüsselübergabe schriftlich protokolliert, Verlust über die Betriebshaftpflicht abgedeckt?
  • Vertretungsregelung für Krankheit und Urlaub vorhanden und eingearbeitet?
  • Qualitätskontrolle mit Checkliste, festem Rhythmus und dokumentierten Ergebnissen?
  • Leistungsverzeichnis schriftlich, mit Turnus je Position und klaren Ausschlüssen?
  • Versicherungsbestätigung vorgelegt, Deckung inklusive Schlüsselverlust?
  • Laufzeit und Kündigungsfrist fair, Einmalleistungen ohne Bindung?
  • Keine Warnsignale: kein Dumping-Preis, kein Angebot ohne Schriftform, keine Barzahlung?

Diese Checkliste dürfen Sie an jeden Anbieter anlegen, auch an uns: FatiGlanz beantwortet alle sieben Fragen schriftlich im Angebot, inklusive Leistungsverzeichnis und Schlüsselprotokoll. Genau daran sollten Sie jede Reinigungsfirma messen, bevor Sie unterschreiben.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich eine unseriöse Reinigungsfirma am schnellsten?

Am Zusammenspiel von drei Warnsignalen: einem Preis deutlich unter dem Marktniveau, fehlender Schriftform und dem Wunsch nach Barzahlung. Seriös kalkulierte Stundensätze müssen Mindestlohn, Sozialabgaben und Versicherung tragen; wer weit darunter anbietet, spart in der Regel an Personal oder Absicherung. Kommt ein Angebot nur mündlich oder soll bar gezahlt werden, fehlt Ihnen später jeder Nachweis.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei Angebote reichen in der Regel, wenn alle auf derselben Grundlage kalkuliert sind. Wichtig ist, dass jeder Anbieter das Objekt besichtigt hat und ein Leistungsverzeichnis mitliefert. Nur dann vergleichen Sie Leistung mit Leistung und nicht bloß Zahlen. Ein Angebot ohne Besichtigung ist meist eine Schätzung, die später nachverhandelt wird.

Was gehört in ein Leistungsverzeichnis?

Alle Reinigungsleistungen mit Ort und Häufigkeit: welche Räume, welche Flächen, welcher Turnus. Dazu gehören Bodenreinigung, Sanitärbereiche, Teeküche, Abfallentsorgung und Kontaktflächen wie Türklinken, ebenso klar benannte Ausschlüsse. Sinnvoll sind außerdem Angaben zu Zusatzleistungen wie Fenster- oder Grundreinigung mit gesonderten Preisen. Je konkreter das Verzeichnis, desto seltener gibt es später Diskussionen.

Lieber direkt klären? Angebot in 60 Sekunden anfragen.

Ist der günstigste Anbieter automatisch die schlechteste Wahl?

Nein, aber ein großer Preisabstand braucht eine Erklärung. Liegt ein Angebot leicht unter den anderen, kann das an effizienter Planung oder kurzen Anfahrten liegen. Liegt es dramatisch darunter, wurde meist an der Leistung gekürzt: weniger Zeit im Objekt, seltenerer Turnus oder unklare Personalverhältnisse. Fragen Sie nach, wie der Preis zustande kommt, und vergleichen Sie die Leistungsverzeichnisse.

Warum ist Barzahlung bei Reinigungsfirmen ein Warnsignal?

Weil Ihnen ohne Rechnung und Zahlungsbeleg jeder Nachweis fehlt: für die Buchhaltung, bei Reklamationen und im Schadensfall. Bargeschäfte ohne Beleg deuten außerdem darauf hin, dass Umsätze am Finanzamt vorbeilaufen könnten, und in solchen Strukturen sind auch Versicherung und Anstellungsverhältnisse selten sauber geregelt. Bestehen Sie auf einer Rechnung und unbarer Zahlung.

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